Aktuelle Info

Für den Sommer haben wir geänderte Öffnungszeiten. Diese sind generell von Montag bis Sonntag 12:15 Uhr - 19:45 Uhr. Termine bitte möglichst vorab online buchen.

3G-Regel in Hamburg seit dem 01.03.2022 und fallende Zeitbeschränkung

Überall dort, wo 3G gilt, hat man nur Zutritt mit einem Nachweis über die vollständige Impfung (3 Impfungen), den Status als Genesener oder einen aktuell negativen Schnelltest. Das Tragen einer FFP2-Maske ist ausdrücklich empfohlen.

Glücklicher Weise fallen am 1.3.22 auch die stundenweise Buchung für die Sauna und das Schwimmbad. Jetzt kann wieder ausgiebig sauniert und gebadet werden.

Begriffe beim RKI definiert

  • 3G – Steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel müssen Nutzer/innen eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf- oder Genesenenzertifikat, Schnelltestzertifikat (maximal 48 Stunden alt) oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt).
  • 3G+ – Bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Nutzer/innen müssen mindestens eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf-, Genesenen-, oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt). Mit dem 3G+-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die Regeln von 3G-Veranstaltungen.
  • 2G – Steht für vollständig geimpft oder genesen. Gilt die 2G-Regel haben nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt. Nutzer/innen müssen mindestens ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen, aber kein Testzertifikat. Mit dem 2G-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die 3G+- und 3G-Regel.
  • 2G+ – Bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, Zutritt haben. Nutzer/innen müssen ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen und zusätzlich ein PCR-, oder Schnelltestzertifikat (maximal 72 beziehungsweise 48 Stunden alt). Mit dem 2G+-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die 2G-, 3G+- und 3G-Regeln.

 

2G+ mit Auffrischimpfung: Geimpfte oder Genesene, die eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, müssen laut Beschluss der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern bei einer 2G-Plus-Regelung momentan keinen aktuellen Test vorlegen. Die CWA berücksichtigt diese Regelung in der Statusanzeige derzeit noch nicht. Das heißt, bei vorhandenem Impf- oder Genesenenzertifikat und Zertifikat der Auffrischimpfung zeigt sie noch nicht den 2G+-Status an. Das Projektteam arbeitet bereits daran, dass die CWA in Zukunft Zertifikate von Auffrischimpfungen entsprechend einbezieht.